Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte
bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent
wird informiert, dass für einen Verbraucher bei
Abschluss des Maklervertrags außerhalb der
Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich
über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein
Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen
14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt
mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe
der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des
beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist
aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor
Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist
vorzeitig tätig werden soll (zB
Übermittlung von
Detailinformationen, Vereinbarung eines
Besichtigungstermins), bedarf es einer
ausdrücklichen
Aufforderung durch den Interessenten, der damit
– bei vollständiger Vertragserfüllung
innerhalb dieser
Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige
Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers
genügt aufgrund eines
abweichenden
Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der
Geschäftsgelegenheit, insbesondere
sofern vom
Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des
Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In
diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr
widerrufen werden und ist Grundlage eines
Provisionsanspruches,
wenn es in der Folge zum Abschluss eines
Rechtsgeschäftes über eine vom
Immobilienmakler
namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines
Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der
Verbraucher, von den gewonnenen
Informationen keinen
Gebrauch zu machen.
Ο Der
Interessent wünscht ein vorzeitiges Tätigwerden
(zB Übermittlung von Detailinformationen,
Vereinbarung eines
Besichtigungstermins) innerhalb der offenen
Rücktrittsfrist. Der Interessent nimmt zur
Kenntnis, dass er bei vollständiger
Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das
Rücktrittsrecht vom Maklervertrag verliert. Eine
Pflicht zur Zahlung der Provision besteht aber
erst nach Zustandekommen des vermittelten
Geschäfts (Kaufvertrag, Mietvertrag) aufgrund
der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des
Maklers.
Ο Der
Interessent wünscht kein vorzeitiges
Tätigwerden.
Der Interessent
erhält eine Kopie dieses Maklervertrages auf
dauerhaftem Datenträger und eine
Nebenkostenübersicht
(ÖVI-Form 13 K bzw. M, Nebenkostenübersicht und
Information über den
Maklervertrag sowie
allfällige Rücktrittsrechte)
Hinweis:
• Kopie des
Maklervertrages ist das entsprechende email
•
Nebenkostenübersicht ist auf unserer Webseite
enthalten und downloadbar.
………………………………………. …………………………………… Ort, Datum
Unterschrift
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